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Versteuerung von Gewinnen aus Grundstücksverkäufen in der Türkei

Gefragt am 03.08.2015
12:47 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2203

 

Guten Tag, ich bin Mitbesitzer / Miterbe eines Grundstücks in der Türkei. Habe die deutsche Staatsangehörigkeit und wohne auch in Deutschland. Das Grundstück wurde im Oktober 2006 von meinem verstorbenen Vater erworben.
Bei einem Verkauf in Deutschland im Oktober 2016 sollten keine Steuern auf den Gewinn / Zuwachs / Verkauf anfallen.
Korrekt ? Hier sollte ja die 10 Jahresfrist gelten. Wie verhält sich aber das Ganze in der Türkei ? Welche Fristen gelten hier ? Oder wird hier immer der Zugewinn versteuert ? Wenn ja, wie wird die Steuer berechnet ?
Außerdem hab Ich noch Anteile einer Firma in der Türkei geerbt welche widerum Grundstücke in Besitz hat. Diese Grundstücke wurden 2007 erworben. Wie ist hier der Sachverhalt ? Da es sich um keine Privatveräußerung handelt vermute ich das Steuern anfallen. Wie wird das berechnet ? 25% auf alle Kapitalerträge wie in Deutschland ? Vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.08.2015
12:47 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 11.08.2015 21:05 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2203

Antwort unseres Experten


Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.

Nach Artikel 13 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit der Türkei können Gewinne aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens i.S.d. Artikel 6 DBA in dem Vertragsstaat besteuert werden, in dem dieses Vermögen liegt.

Hiernach hat in Ihrem Fall Deutschland kein Besteuerungsrecht ...



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