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Verkauf an Angehörige

Gefragt am 20.11.2011
11:52 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4532

 

Ich habe mit Kaufvertrag am 23.11.2011 ein Haus für
365.000.- DM gekauft. Dieses Haus wurde modernisiert. Der Kaufpreis wurde am 27.12.2001 bezahlt. Die abschließende Eintragung im Grundbuch erfolgte am 27.02. 2002.
Das Objekt möchte ich jetzt an meinen Sohn mit seiner Ehefrau für 209.000 € per 30.06. 2012 verkaufen. Ist dies
steuerlich unschädlich. Das Haus wird seit der Modernisierung von der Familie meines Sohnes bewohnt. Die Miete beträgt 75% der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die
Verluste aus Vermietung und Verpachtung wurden bisher vom
Finanzamt anerkannt.
Ab wann endet die 10 Jahresfrist. Beginnt diese mit der Zahlung des ursprünglichen Kaufpreises oder mit der damaligen Eintragung im Grundbuch. Sind die 10 Jahre Kalenderjahre oder 120 Monate?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.11.2011
11:52 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 20.11.2011 13:47 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4532

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Ich gehe davon aus, dass Sie das genannte Grundstück mit dem Kaufvertrag vom 23.11.2001 erworben haben (scheinbar liegt bei der Angabe des Kaufvertragsdatums "23 ...



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