Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"

Veräußerungsgewinn bei Hausverkauf einer Grundstücksgemeinschaft

Gefragt am 18.08.2022
10:49 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 648

 

Guten Tag. Seit mehreren Jahrzehnten ist meine Familie schon Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Im Jahr 1999 ging dieses an meine Eltern über, 2016 zu gleichen Teilen an meinen Bruder und mich. Ende letzten Jahres erfolgte nun der Verkauf.

Bislang habe ich immer die Feststellungserklärung für die Grundstücksgemeinschaft übernommen, über das Wiso Steuersparbuch ging das auch recht problemlos. Nun stellt dieses die Frage: "Veräußerungsgewinn auf Anlage FE 2 erfasst?".

Womit ich zu meiner Frage komme: Spekulationssteuer dürfte nach meinen Recherchen nach Übergang innerhalb der Familie ja nicht fällig werden, wie aber bestimmt sich der Veräußerungsgewinn? Bzw. Steuern in welcher Größenordnung werden durch den Verkauf fällig?

Vielen Dank.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.08.2022
10:49 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 18.08.2022
11:03 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 18.08.2022 11:03 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 648

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

In der Annahme, dass dieses MFH immer Privatvermögen war (also kein Betriebsvermögen), würde der Gewinn nicht der Besteuerung nach § 23 EStG unterliegen, wenn Sie und Ihr Bruder diese Immobilie unentgeltlich, z.B. durch Schenkung oder Erbe von Ihren Eltern, übernommen haben. Bitte teilen Sie mir ggfs. im Anschluss mit, ob der Übergang auf Sie im Jahr 2016 vollkommen unentgeltlich erfolgt ist ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 1 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung