Spekulationssteuer
Gefragt am 19.02.201410:36 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2045
hallo.. ich habe mir ein wohnung in 2009 gekauft (55TEUR+35TEUR Renovierungskosten) und in 2012 (115TEUR) verkauft. ich habe nicht selbst in dieser wohnung nicht gelebt sondern mein Vater.
Von diesem habe ich 200 EUR (Darlehenszinsen) und 150 EUR für NK ( Hausverwalter ) bekommen.
Die kosten für die Renovierung und die Einnahmen habe ich bisher in meinen Steuererklärungen in Vermietung und Verpachtung angegeben.
Fällt jetzt für diesen Verkauf eine Spekulationssteuer / Private Veräusserungsgeschäft an?
10:36 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Frage beantworten.
Ausgenommen von der Versteuerung für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwekcen oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwekcen genutzt wurden ...
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