Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"

Spekulationssteuer

Gefragt am 27.08.2015
16:13 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1923

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir bewohnen seit November 2013 eine Eigentumswohnung ohne Unterbrechungen und möchte diese nun wieder veräußern.
Laut meinen Recherchen können wir die Wohnung aber erst im Januar 2016 verkaufen, damit wir keine Spekulationssteuer bezahlen müssen. Ist das richtig?

Wir wollen die Wohnung sowieso erst zum 31.03.2016 an den Käufer übergeben, würden aber gerne noch in diesem Jahr den Kaufvertrag beim Notar unterzeichnen, damit wir Planungssicherheit haben.

Nun meine hauptsächliche Frage:

Wenn wir den Vertrag noch in diesem Jahr abschließen, aber dort als Übergabedatum den 31.03.2016 eintragen, müssen wir dann die Spekulationssteuer bezahlen oder nicht? Oder darf der Termin beim Notar dann auch erst frühestens im Januar 2016 stattfinden?

Viele Grüße

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.08.2015
16:13 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 27.08.2015 21:06 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1923

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.

Von der 10 -Jahresfrist des § 23 EStG sind Wirtschaftsgüter ausgenommen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

Für die Berechnung der Fristen gem. § 23 EStG ist die Bestimmung des Zeitpunkts der Veräußerung und des Zeitpunkts der Anschaffung von wesentlicher Bedeutung ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 2 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung