Spekulationssteuer
Gefragt am 27.08.201516:13 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1923
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir bewohnen seit November 2013 eine Eigentumswohnung ohne Unterbrechungen und möchte diese nun wieder veräußern.
Laut meinen Recherchen können wir die Wohnung aber erst im Januar 2016 verkaufen, damit wir keine Spekulationssteuer bezahlen müssen. Ist das richtig?
Wir wollen die Wohnung sowieso erst zum 31.03.2016 an den Käufer übergeben, würden aber gerne noch in diesem Jahr den Kaufvertrag beim Notar unterzeichnen, damit wir Planungssicherheit haben.
Nun meine hauptsächliche Frage:
Wenn wir den Vertrag noch in diesem Jahr abschließen, aber dort als Übergabedatum den 31.03.2016 eintragen, müssen wir dann die Spekulationssteuer bezahlen oder nicht? Oder darf der Termin beim Notar dann auch erst frühestens im Januar 2016 stattfinden?
Viele Grüße
16:13 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes, unter Beachtung der Regelungen dieses Forums, möchte ich Ihre Fragen beantworten.
Von der 10 -Jahresfrist des § 23 EStG sind Wirtschaftsgüter ausgenommen, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.
Für die Berechnung der Fristen gem. § 23 EStG ist die Bestimmung des Zeitpunkts der Veräußerung und des Zeitpunkts der Anschaffung von wesentlicher Bedeutung ...
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