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Grunderwerbsteuer

Gefragt am 25.07.2022
16:13 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2905

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich gerne über die Grunderwerbsteuer informieren. Spezifisch geht es mir um folgendes:
Mein Ehepartner ist Miteigentümer einer Immobilie. Der andere Miteigentümer ist sein Stiefvater, beide sind Eigentümer zu je 1/2. Die Mutter meines Mannes ist 2009 verstorben. Zum Zeitpunkt des Todes war sie verheiratet mit dem Stiefvater.

Die Immobilie wird voraussichtlich in die Teilungsversteigerung gehen (Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft). Mein Mann möchte gerne versuchen, das Haus zu ersteigern.

Fällt in diesem Szenario Grunderwerbsteuer an?

Wir haben gelesen dass laut GrEStG Paragraph 3 Stiefkinder den leiblichen Kindern gleichgestellt sind, allerdings sind wir uns nicht klar ob dies genauso zutrifft bei (1) Teilungsversteigerungen und (2) wennn die leibliche Mutter (Ehefrau vom Stiefvater) verstorben ist.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 25.07.2022
16:13 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 25.07.2022
16:32 Uhr

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Beantwortet am 25.07.2022 16:32 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2905

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung geben.

Vgl. NWB-Verlag:

"Der BFH hat mit Urt. v. 19.4.1989 (BStBl 1989 II 627; NWB F.1 EN-Nr.1109/89) entschieden, dass die Eigenschaft als Stiefkind i.S. von § 3 Nr.6 Satz 2 GrEStG nicht vom Fortbestand der Ehe abhängig ist, durch welche das Stiefkindschaftsverhältnis begründet wurde ...



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