Grunderwerbsteuer
Gefragt am 25.07.202216:13 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3093
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich gerne über die Grunderwerbsteuer informieren. Spezifisch geht es mir um folgendes:
Mein Ehepartner ist Miteigentümer einer Immobilie. Der andere Miteigentümer ist sein Stiefvater, beide sind Eigentümer zu je 1/2. Die Mutter meines Mannes ist 2009 verstorben. Zum Zeitpunkt des Todes war sie verheiratet mit dem Stiefvater.
Die Immobilie wird voraussichtlich in die Teilungsversteigerung gehen (Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft). Mein Mann möchte gerne versuchen, das Haus zu ersteigern.
Fällt in diesem Szenario Grunderwerbsteuer an?
Wir haben gelesen dass laut GrEStG Paragraph 3 Stiefkinder den leiblichen Kindern gleichgestellt sind, allerdings sind wir uns nicht klar ob dies genauso zutrifft bei (1) Teilungsversteigerungen und (2) wennn die leibliche Mutter (Ehefrau vom Stiefvater) verstorben ist.
16:13 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)
Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung geben.
Vgl. NWB-Verlag:
"Der BFH hat mit Urt. v. 19.4.1989 (BStBl 1989 II 627; NWB F.1 EN-Nr.1109/89) entschieden, dass die Eigenschaft als Stiefkind i.S. von § 3 Nr.6 Satz 2 GrEStG nicht vom Fortbestand der Ehe abhängig ist, durch welche das Stiefkindschaftsverhältnis begründet wurde ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung" Jetzt eigene Frage stellen!