Fällt Grunderwerbsteuer bei Erwerv von GBR-Anteilen an?
Gefragt am 08.01.201409:12 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1982
Guten Tag,
mein Freund (C) und ich (D) wollen uns in eine GBR einkaufen.
Situation:
Mehrfamilienhaus zur Zeit Inhaber A&B GBR (A&B sind verheiratet) Eigentumsverhältnis A=2/3 und B= 1/3
C ist Sohn von B
C und D kaufen sich in GBR ein (1/3 vom Gesamten je zur Hälfte).
Neue Eigentumsverhältnisse A=4/9 B=2/9 C&D zusemmen 3/9
Meine Frage nun: Fällt für D, da keinerlei Verwandheitsgrad, Grunderwerbsteuer an?
Ich habe gehört, dass dieses nur anfällt wenn mehr als 95% der Anteile erworben werden?!
Vielen Dank für eine Zeitnahe Rückmeldung
09:12 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrte Mandantschaft,
nach der vorliegenden Konstellation werden 33 % der Anteile übertragen ...
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