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ESt

Gefragt am 02.10.2009
15:15 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3457

 

vermietete Wohnung vor 7 Jahren erworben mit Steuervorteil degr. AfA (Neubau) Jetzt Selbstnutzung ohne Verlust der Steuervorteile für die vorangegangenen sieben Jahre möglich?
Können die noch zu zahlenden Zinsen für dese Wohnung dann bei meiner bisher eigengenutzten und dann zu vermieteten ETW zukünftig in Anzug gebracht werden? (diese ist unbelastet)

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.10.2009
15:15 Uhr
 Irmingard Huber-Stempfel Irmingard Huber-Stempfel Beantwortet am 02.10.2009
22:49 Uhr

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Beantwortet am 02.10.2009 22:49 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3457

Antwort von Irmingard Huber-Stempfel (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,
1. Der Steuervorteil aus der degressiven AfA aus den Vorjahren bleibt Ihnen auch bei anschließender Selbstnutzung erhalten. Dies gilt nur, wenn die vermietete Wohnung im Privatvermögen ist. Eine Umwidmung (Nutzungsänderung) einer im Betriebsvermögen befindlichen Wohnung ist ein privates Veräusserungsgeschäft ...



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