Erbengemeinschaft Miterbe dann Verkauf an Kind jetzt Grunderwerbssteuer Rechnung
Gefragt am 14.12.201418:39 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2182
Hallo zusammen,
folgende Situation: Meine Großmutter ist verstorben und hat eine Eigentumswohnung an ihre Kinder vererbt, somit eine Erbengemeinschaft wozu auch meine Mutter gehört.
Ich habe die Wohnung gekauft per folgenden Ablauf: Beim Notar wurde zwei Kaufverträge beurkundet zu einem \\\"verkauft\\\" die Vertreterin der Erbengemeinschaft an meine Mutter und meine Mutter verkauft an die Tochter (also mich). Im Kaufvertrag zwischen meiner Mutter und mir ist vereinbart, dass ich für die Kaufpreiszahlung sowie die weiteren Verpflichtungen, die sich aus dem ersten Kaufvertrag (zwischen meiner Mutter und Erbengemeinschaft) ergeben übernehme.
Jetzt über 4 Wochen später hat meine Mutter eine Rechnung vom Finanzamt bekommen, dass sie Grunderwerbssteuer zahlen soll. Dies ist doch nicht korrekt oder?
Meiner Meinung nach sollte meine Mutter und ich auf jeden Fall aus der GrEStG sein, wenn die ErbG zunächst derart auseinandergesetzt wird, dass das Elternteil des erwerbenden Kindes das Alleineigentum erhält und anschließend der Kauf Eltern-Kind beurkundet wird? Oder habe hier einen Denkfehler? Die vorherige Übertragung an meine Mutter sollte doch auch Grunderwerbsteuerfrei sein.
Kann ich noch irgendwie zurückrudern?
Danke!
18:39 Uhr
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Antwort unseres Experten
Sehr geehrte Fragestellerin,
auf Basis Ihrer Sachverhaltsangaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes kann ich wie folgt Stellung nehmen:
Sie schildern 2 Vorgänge:
1) Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch einen Miterben = Erwerb des Grundstücks durch Ihre Mutter
2) Erwerb desselben Grundstücks zwischen Mutter und Tochter = Sie selbst
Vorgang Nr ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Immobilienbesteuerung" Jetzt eigene Frage stellen!