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Erbauzins

Gefragt am 03.09.2009
21:30 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3888

 

Ist es möglich Erbauzinsen steuerlich geltend zu machen, wenn ja zu wielviel Prozent?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.09.2009
21:30 Uhr
 Irmingard Huber-Stempfel Irmingard Huber-Stempfel Beantwortet am 03.09.2009
22:02 Uhr

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Beantwortet am 03.09.2009 22:02 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3888

Antwort von Irmingard Huber-Stempfel (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Sehr geehrter Fragesteller,
Gezahlter Erbbauzins ist Entgelt für die Grundstücksnutzung, vergleichbar mit einem Miet- oder Pachtverhältnis.
Werden mit dem Grundstück steuerpflichtige Einkünfte erzielt, sind die Erbbauzinsen steuermindernd wirksam. Dies kann bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten sein, wenn die Immobilie fremd vermietet ist. Dies kann als Betriebsausgaben im Rahmen eines Gewerbebetriebes / selbständige Tätigkeit sein, wenn mit dem Grundstück diese Einkünfte erzielt werden ...



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