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EKst-pflicht von Immo bei Verkauf und renov-aufwand 3 Jahr v. Verkauf

Gefragt am 02.05.2012
16:33 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3379

 

Situaation:

1995 Kauf ins Privatvermögen 1 vermietetes 3-Fam-Wohnhaus inkl.1 kleines Büro (30 qm) mit 5 Garagen.
Weitervermietung aller Einheiten an bestehende und auch neue Mieter.
1998 Aufteilung in Teileigentum und Veräußerung von 2 freien Wohnungen jeweils mit 1 Garage.
Seit 1998 wurden die verbliebene EG-Wohnung und die Büro- einheit im Gartengeschoss(GG) und alle 3 Garagen durchgehend vermietet.
Einheit Im EG wurde 7-10/2009 renoviert und ausserdem 1 Terassenabgang zum Garten gebaut.
Seit 11/2009 ist die EG-Wohnung, wie alle anderen Einheiten/Garagen auch, durchgehend vermietet.
2012 plane ich nun, das Grundbuch des Büros, das im Moment 1 Garage beinhaltet von dieser Garage zu trennen (1 neues sep.Grundbuch für die 1 Garage).
2012 sollen dann im Anschluss daran die EG.Wohn. inkl. 1 Garage und die kleine Büroeinheit im GG , jetzt ohne Garage verkauft werden.
Nach meiner Ansicht müsste diese Vorgehensweise komplett Ekst- steuerfrei sein, obwohl das EG noch im 2. Halbjahr 2009 renoviert worden war und diese Erhaltungsaufwendungen abgesetzt worden waren. ( Es gibt hier wohl auch die Möglichkeit der Steuerpflicht dann, wenn die Ren-aufwendungen zeitnah vor dem Verkauf erfolgen.
Wie lang ist diese Frist bzw. ist das bereits erledigt, wenn die Renov-aufwendungen im Herbst 2009 gewesen waren?
Als Nebeninformation.
meine letzten privaten Immobilienverkäufe waren in 2005 2 Wohnungen und 1 Wohnung in 2006. Das FA war hier nicht von gewerblichem Grundstückshandel ausgegangen.
Davon gehee ich nun auch in dem geplanten Fall aus.
Stimmt das?
DANKE im Voraus für die Beantwortung. mfG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.05.2012
16:33 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 07.05.2012 20:20 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3379

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragenstelller,


Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Zunächst ist die Frage zu klären, ob ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegen kann.

Die Indizien für den gewerblichen Grundstückshandel sind der Verkauf von mehr als drei Objekten innerhalb eines fünf Jahreszeitraumes. Dies beinhaltet Grundstücke jeglicher Art unabhängig von deren Nutzung, somit auch einzeln verkaufte Garagen. Weiterhin ist zu beachten, dass die Errichtung, der Erwerb oder die Modernisierung in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen ...



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