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Denkmal AfA bei Eigennutz

Gefragt am 17.03.2022
16:39 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 755

 

Guten Tag,

wir planen den Kauf einer sanierten Eigentumswohnung mit Kauf vom Bauträger. Bei dem Objekt handelt es sich um ein ehemaliges Werksgebäude mit Denkmalschutz. Bei unseren Recherchen im Internet haben wir lesen können, dass anders als bei Neubauten bei einem Eigennutz eine Abschreibung der Immobilie möglich ist. Für uns stellt sich die Frage welche Unterlagen notwendig sind, damit das Finanzamt die Denkmal AfA bei Eigennutz (nicht Vermietung) anerkennt? Welche Dokumente muss uns der Bauträger zur Verfügung stellen? Wichtig ist anzumerken, dass das Objekt aktuell saniert wird und saniert vom Bauträger übernommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Fischer

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 17.03.2022
16:39 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 17.03.2022
17:05 Uhr

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Beantwortet am 17.03.2022 17:05 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 755

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Immobilienbesteuerung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Grundsätzlich können Sie Aufwendungen für ein Baudenkmal bei Eigennutzung als Sonderausgabe nach § 10f EStG geltend machen (10 Jahre á 9%). Nach dem Gesetzeswortlaut heißt es:

"Der Steuerpflichtige kann die erhöhten Absetzungen nur in Anspruch nehmen, wenn er durch eine nicht offensichtlich rechtswidrige Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde die Voraussetzungen des Absatzes 1 für das Gebäude und die Maßnahmen nachweist; die Bescheinigung hat die Höhe der Aufwendungen für die Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 und 2 zu enthalten ...



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