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Übertragung Immobilienvermögen

Gefragt am 24.06.2013
17:48 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2776

 

vorab: reines, theor. worst-case-Szenario, keine anstehende Insolvenz o.ä.!

Privatvermögen (Mietobj.) von A soll innerhalb der Familie ausschließlich an Person B übertragen werden. Bei Zugriff Dritter auf das Privatvermögen von A soll das Immobilienvermögen geschützt sein. Gestaltung als kostendeckende Vermögensverwaltung. Wichtig, Steuerfreiheit bei Übertragung + Verkauf

Variante 1: KG
Person A: Kommanditist, bringt Immobilien ein, Beteiligung/Haftung deutlich unterhalb des eingebrachten Immobilienvermögens; Person B fungiert entsprechend als Komplementär, marginale Einlage, dafür Haftungsübernahme. Szenario, grundsätzlich realisierbar?

Steuerliche Betrachtung (realisierbar):
A) Immobilien-Übertrag: keine Grunderwerbssteuer?
B) Verkauf einzelner Immobilien: außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei?

Variante 2: GmbH (bzw. Kap-Gesellschaften)
A bringt Immobilien ein, A wird Geschäftsführer, B Eigentümer

Steuerliche Betrachtung (realisierbar):
A) Immobilien-Übertrag: keine Grunderwerbssteuer?
B) Verkauf einzelner Immobilien: Gewerbesteuerpflichtig?

Variante 3: Schenkung ggf. m. Nießbrauch o.ä.
Ruft zwingend Schenkungssteuer hervor? (Freibeträge außen vor)

Sind Annahmen soweit richtig? Demnach wäre die KG am ehesten geeignet? Gibt es weitere, zweckmäßige Alternativen für o.g. Zielsetzung?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.06.2013
17:48 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 25.06.2013 07:23 Uhr | Einsatz: € 80,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2776

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.


Variante KG

Die Haftung des Kommanditisten kann grundsätzlich eine andere Höhe (maßgeblich ist die Eintragung ins Handelsregister) ausweisen als seine Pflichteinlage (geregelt im Gesellschaftsvertrag). Ihr dargestelltes Szenario ist grundsätzlich möglich.

Die Übertrag des Grundstückes auf die KG ist nur insoweit befreit von der Grunderwerbsteuer soweit A Anteile an der KG hält ...



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