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abzug von div. aufwendungen beim kaufpreis

Gefragt am 06.01.2014
17:52 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2110

 

hallo, innerhalb von 10 jahren ist der gewinn beim verkauf einer vermieteten immobilie zu versteuern. trifft das auch zu auf den betrag, der für erbrachte pflege und schulden sowie für ein wohnrecht beim kauf in abzug gebracht wurde?

z.b. wohnungswert 150000 euro
abzügl. 48000 euro für geleistete pflege und schulden
abzügl. 10000 euro für wohnrecht
ergibt kaufpreis 92000 euro

im falle eines späteren verkaufs zu 150000 euro ist dann tatsächlich ein gewinn in höhe von 58000 euro zu versteuern?

LG

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 06.01.2014
17:52 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 06.01.2014 19:15 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2110

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Steuerpflichtig nach § 23 EStG ist der Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften ist nach § 23 Abs. 1 EStG der Unterschied zwischen Veräußerungspreis und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits ...



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