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Arbeiten und Wohnen im Ausland Steuern in DE entrichten

Gefragt am 11.11.2011
18:12 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4896

 

Hallo mein Name ist Andreas

Folgende Frage würde ich gerne beantwortet haben

Ich werde in absehbarer Zeit eine Festeinstellung (Arbeitsverhältniss) in Russland annehmen.
Los gehts am 01.12.2011
Mein Arbeitgeber ist auch eine Firma mit Sitz in Russland. In Russland muss ich 30 % Steuern bezahlen auf mein Gehalt. Und bin auch komplett gesetzlich Versichert in Russland. Ich werde zika 46 Wochen im Jahr in Russland leben und nur meinen Urlaub in Deutschland verbringen. Meinen Wohnsitz wollte ich dennoch in Deutschland behalten. Da ja auch Versicherungen und ähnliches von meinem deutschen Konto abgebucht werden. Ich habe auch eine eine eigene Wohnung in Russland gemietet. Ich habe eine Arbeitserlaubniss für 1 Jahr die aber Jährlich um 1 Jahr verlängert wird. Meine Lohnsteuerklasse in Deutschland ist die 1

Und meine Frage lautet:

Muss ich auch weiterhin in Deutschland Steuern Zahlen oder entfällt das da ich in Russland Steuern bezahle?
Und wenn ja ist das der volle Steuersatz oder nicht. Oder muss ich mich in Deutschland abmelden um die Steuern nicht zahlen zu müssen

Gruß Andreas

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.11.2011
18:12 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 11.11.2011
18:32 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 11.11.2011 18:32 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4896

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Grenzgänger)

Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie in D EINEN Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt haben, dann sind Sie im Sinne des § 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und zwar mit Ihrem sogenannten Welteinkommen ...



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