Silber bei estg 4 abs3 rechner
Gefragt am 02.02.201518:56 Uhr | Einsatz: € 49,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2556
Hallo,
ich hätte folgende Frage...
Eckdaten:
Einzelunternehmen Gewerbe für Betriebswirtschaftliche Beratung
§4 abs 3 Rechner
In 2011 wurden Silbermünzen für 20.000 Euro gekauft und als Ware (Aufwand-Gewinnminderndt) verbucht gewillkürtes BV (Wirtschaftskrise in 2008/Absicherung des Einzelunternehmens/förderung des Betriebes/schaffung einer Liquiditätsreserve)
Es gibt nun eine Betriebsprüfung.
Im Erlass BMF 20.6.2012, BMF-010203/0268-VI/6/2012 ist geregelt das das Zufluss/Abflussprinzip für solche nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter nur bis 31.03.12 gilt. Somit aus meiner sicht o.k.
Sehen Sie das genauso? Was fällt Ihnen zur Dokumentation gegenüber der Betriebsprüferin noch ein? Die Unterlagen sind noch nicht verschickt.
Danke für eine kurze Info.
mfg
18:56 Uhr
Antwort von Ralph J. Schnaars (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)
sehr geehrter Fragesteller,
so wie Sie den Vorgang darstellen, ist es diskutabel.
Zur Absicherung des Einzelunternehmens/förderung des Betriebes/schaffung einer Liquiditätsreserve
würde man das Silber wohl eher als Anlagevermögen betrachten und nicht
als Ware ( - Ware passt irgendwie nicht zum Gegenstand des Unternehmens).
Sofern allerdings der Kauf der Silbermünzen in der laufenden Buchhaltung zeitnah und ohne einen Hinweis auf die gewünschte Steuerersparnis gebucht wurde, kann mit dem Betriebsprüfer offen diskutiert werden, ob es sich bei den Münzen evtl ...
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