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Scheinselbständigkeit

Gefragt am 29.03.2018
04:21 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1385

 

Ich betreibe als Freiberufler eine Kampfsport-Schule. Nun möchten zwei langjährige Schüler Trainingseinheiten übernehmen, was natürlich nicht kostenlos geschehen soll. Es geht dabei um Beträge in Höhe von ca. 600 Euro pro person und Jahr.

Wie muss das in der EÜR angegeben werden, ohne in den Verdacht der Scheinselbständigkeit zu kommen bzw. Sozialabgaben zu zahlen sind?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.03.2018
04:21 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 29.03.2018
10:27 Uhr

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Beantwortet am 29.03.2018 10:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1385

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Sehr geehrter Fragesteller,

erne beantworte ich Ihre Frage anhand der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben, ohne dezidierte Prüfung Ihres Einzelfalles.

Solange aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht keine selbständige Beschäftigung vorliegt, geben Sie diese Aufwendungen in Ihrer Einnahme-Überschussrechnung als bezogene Leistungen an ...



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