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Rechnungskorrektur aus Vorjahren

Gefragt am 27.11.2018
21:24 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1266

 

Guten Abend,

ich arbeite u.a. als Kleinunternehmer als freiberuflicher Dozent an einer Schule für Erwachsenenbildung.
Ich bin direkt an den Seminareinnahmen anteiligt beteiligt und stelle auf dieser Grundlage meine Rechnungen nach jedem Seminartag.

Nun ist leider ein Kursbeitrag eines Teilnehmers komplett ausgefallen und die Schule konnte diesen Betrag auch nicht über Inkasso eintreiben. Meine diesbezügliche Rechnungsstellung ist jetzt zwei Jahre her.
Ich bin nun aufgefordert, den Betrag, den ich zuviel erhalten habe, von der nächsten Rechnung abzuziehen.
Das scheint mir vertraglich mit der Schule auch so abgesichert zu sein, da ich direkt an den Kurseinnahmen beteiligt bin.

Nun weiß ich nicht

a) wie ich die alten Rechnungen richtig stornieren und neu, mit dem geringeren Betrag ausstelle
b) wie ich die Mindereinnahmen buchalterisch geltend mache
c) kann ich diese Mindereinnahmen separat buchen oder
d) muss ich einen neuen Einkommenssteuererklärung für das betreffende Jahr machen?

Mit freundlichen Grüßen!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.11.2018
21:24 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 27.11.2018
23:20 Uhr

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Beantwortet am 27.11.2018 23:20 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1266

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag.einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

a) wie ich die alten Rechnungen richtig stornieren und neu, mit dem geringeren Betrag ausstelle

Die alte Rechnung lassen Sie, wie sie ist ...



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