hoher Gewinn
Gefragt am 18.01.201116:16 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4587
Guten Tag,
meine Frage: ich betreibe einen Buchführungsservice und eine meiner Kundin (Spedition) hat im Jahr 2010 ihren Gewinn von 10.000 auf 73000 erhöht. Jetzt wird sie ja demnach Bilanzierungspflichtig und muss u.a. wohl ziemlich viel Einkommensteuer zahlen... Es ist eine Einzelunternehmung. Im nächsten Jahr wird der Gewinn wieder unter 50.000 Euro liegen. Was kann Sie jetzt tun um um die Bilanzierung herumzukommen und evtl. ihren Gewinn zu reduzieren. Darf sie z.B. Rücklagen bilden?
Freundliche Grüße!
16:16 Uhr
Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Ihre Kundin wendet die Gewinnermittlung nach § 4 Abs.3 EStG (Einnahme-Überschussrechnung)an.
In 2010 wird nun die 50.000 Euro-Gewinngrenze des § 141 Abs ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 17 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung" Jetzt eigene Frage stellen!