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hoher Gewinn

Gefragt am 18.01.2011
16:16 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4587

 

Guten Tag,

meine Frage: ich betreibe einen Buchführungsservice und eine meiner Kundin (Spedition) hat im Jahr 2010 ihren Gewinn von 10.000 auf 73000 erhöht. Jetzt wird sie ja demnach Bilanzierungspflichtig und muss u.a. wohl ziemlich viel Einkommensteuer zahlen... Es ist eine Einzelunternehmung. Im nächsten Jahr wird der Gewinn wieder unter 50.000 Euro liegen. Was kann Sie jetzt tun um um die Bilanzierung herumzukommen und evtl. ihren Gewinn zu reduzieren. Darf sie z.B. Rücklagen bilden?
Freundliche Grüße!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.01.2011
16:16 Uhr
Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Dipl.BW/SB Ulrich Stiller Beantwortet am 18.01.2011
16:58 Uhr

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Beantwortet am 18.01.2011 16:58 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4587

Antwort von Dipl.BW/SB Ulrich Stiller (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Ihre Kundin wendet die Gewinnermittlung nach § 4 Abs.3 EStG (Einnahme-Überschussrechnung)an.

In 2010 wird nun die 50.000 Euro-Gewinngrenze des § 141 Abs ...



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