Betriebsjubiläum
Gefragt am 18.06.201207:46 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6127
Guten Tag!
Ich bin als Freiberufler mit einer Einzelunternehmung tätig und bin vorsteuerabzugsberechtigt.
Zu einem Firmenjubiläum möchte ich einige Geschäftsfreunde mit Ihren (Ehe-)Partnern einladen. Die Verbuchung und steuerliche Behandlung von Bewirtungskosten ist mir klar (100% Vorsteuer und 70% der Netto-Kosten auf Betriebskosten anrechenbar). Aber zusätzlich werde ich mit meinen Gästen noch einen Museumsbesuch durchführen, den ich ebenso bezahle, wie die An- und Abfahrt dorthin mit einem Bus. Weiterhin übernehme ich die Übernachtungskosten für meine Gäste.
In welche "Kategorien" sind die anfallenden Kosten zu buchen und wie ist die günstigste steuerliche Behandlung.
Vielen Dank!
07:46 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Nach der Sachverhaltsschilderung können die Kosten für Museumbesuch die Jubiläumszuwendungen sein, die hingegeben werden, um die Geschäftsbeziehungen zu sichern oder zu verbessern ...
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