Auflösung GbR
Gefragt am 27.07.201109:46 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 7646
Hallo,
ich habe eine GbR mit zwei weitern Gesellschaftern. Die Gesellschaft wird bzw. ist aufgelöst. Allerdings bleibt die Fa. als Einzelunternehmen bestehen, da einer der Gesellschafter keine Abmeldung beim Gewerbeamt macht.Meine Frage betrifft den Restbestand an Waren.
1.Einer der Gesellschafter übernimmt die Ware. Was geschieht steuerlich Firma und privat?
2. Keiner will die Ware übernehmen, da eventuell steuerliche Nachteile.
Vielen Dank für Ihre Antwort
09:46 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich gerne Ihre Anfrage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform. Die Stellungnahme erfolgt auf Grundlage des dargestellten Sachverhalts. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Gemäß Ihrer Angabe wird die GbR aufgelöst. Im Anschluss an die Auflösung der GbR findet die Auseinandersetzung (Liquidation) statt. Soweit es keine weitere Vereinbarungen bestehen, gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 732 ff., 741 ff. BGB). Danach läuft die Auseinandersetzung wie folgt ab:
1) Die laufenden Geschäfte der GbR sind abzuwickeln und die Schulden der GbR zu tilgen,
2) den Gesellschaftern sind ihre Einlagen zurückzuerstatten oder wertmäßig zu ersetzen,
3) die der GbR zum Gebrauch überlassenen Gegenstände sind an die Gesellschafter zurückzugeben,
4) schließlich wird das noch verbliebene Vermögen der GbR unter den Gesellschaftern im Verhältnis der Gewinnanteile verteilt ...
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