Aufgabegewinn und Abschreibungen
Gefragt am 30.03.201710:26 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1865
Vor 5 Jahren bin ich in die Selbständigkeit gewechselt. Während der Selbständigkeit hatte ich mein bereits vorhandenes Auto genutzt und Jährlich über die AFA abgeschrieben.
Letztes Jahr hatte ich die Selbständigkeit aufgegeben wobei das private Auto komplett abgeschrieben war. Nun möchte das FA den Restwert des Autos wissen. Muss ich den Restwert laut Schwacke Liste als Gewinn ausweisen?
10:26 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Gewinn- und Verlustrechnung)
Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Bei der Betriebsaufgabe sind alle Wirtschaftsgüter, die in das Privatvermögen übergehen mit dem Teilwert zu bewerten ...
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