Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung"

Anpassung GV an Vortragswerte

Gefragt am 29.01.2013
17:27 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4023

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir haben ein Problem mit der Gewinnverbuchung. Folgender Sachverhalt: Wir sind eine GmbH, es geht um das Geschäftsjahr 2011.
In der Bilanz zum 31.12.2011 steht per Saldo 31.12. auf dem Konto 0868 = Verlustvortrag z. 31.12.2010 gem. Bescheid aus 2012 der Wert 29.010,00€ Soll, auf dem Konto 1997 = Bilanzgewinn z. 31.12.2010 gem. Gewerbesteuerbescheid aus 2012 der Wert 10.181,00€ Haben. Also praktisch im Jahr 2011 stehen die Werte aus Vortrag 2010, weil die Bescheide erst so spät erstellt wurden. Jetzt kommen die Bescheide vom Finanzamt in 2013 für 2011. Der EB_Vortrag von 2011 nach 2012 wurde so vorgenommen, wie die Konten in 2011 abgeschlossen wurden. Die Bescheide von 2011 stimmen exakt mit der Buchhaltung 2011 überein. Jetzt ergibt sich für 2011 lt. Bescheid ein festgestellter Verlustvortrag per 31.12.2011 von 18.666,00€. (G+V lt. BWA 10.310,60€ + 34,00€ nicht abzgf. BA)
Wie erfolgt nun die richtige Anpassung an den Verlustvortrag in 2011 und wohin bucht man die Differenz aus nicht abzgf. BA? Für den Gewinn aus Gewerbebetrieb 2011 ergibt sich 10.344,00€. Wie paßt man nun den Gewinn an die 10.181,00€ vom Vorjahr an? Bucht man auf den 01.01.2012 oder muß das Jahr 2011 noch einmal eröffnet werden? Bitte mit Angabe der Buchungssätze und genaue Datumsangabe für die jeweilige Buchung. Vielen Dank

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 29.01.2013
17:27 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 30.01.2013 07:32 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4023

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt.

Grundsätzlich einmal die handelsrechtliche Buchungssystematik des Verlustvortrages.

1. Geschäftsjahr:

In der Gewinn- und Verlustrechnung ergibt sich ein Verlust in Höhe von 100 Euro.

Dieser wird automatisch gezeigt, ohne dass eine Buchung dazu erfolgen muss.

2. Geschäftsjahr:

Es werden alle Konten der Bilanz mit Ihrem Schlusssaldo des Vorjahres als Eröffnungsbilanzwert gebucht (Buchungsdatum 1 ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Gewinn- und Verlustrechnung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung