Abschreibung auf Geschäftswert
Gefragt am 15.04.201213:24 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 5320
Sehr geehrte Damen und Herren,
Unternehmer A hat von Unternehmer B eine Pension gekauft, zum Wert von 34.990,00€. Es liegt eine Geschäftsveräußerung vor, lt. KV. Mit dem KP wurde das gesamte Inventar von B gekauft. Dazu gibt es eine Inventarliste. Also genau so viel, wie das Inventar wert war, zum Stichtag, so war auch der KP, ohne Ust. Wie muß A nun abschreiben und buchen? Wie muß A auch buchen, wenn vom Inventar im Laufe der Zeit etwas kapputt geht bzw. ausrangiert wird? (A hat auch in bar Geld eingelegt und entnommen. Alles ist im Kapital enthalten und gebucht: 60.000,00€ an Kapital, was eingelegt wurde. Spielt das Kapital eine Rolle beim Buchen der Abschreibung des Firmenwertes?)
Danke für Ihre Antwort im Voraus
M.Förster
13:24 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Gemäß der Sachverhaltsschilderung ist A ein Einzelunternehmer und der Kaufpreis der Pension entspricht dem Marktwert der übernommenen Wirtschaftsgüter ...
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