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Aufhebung Kleinunternehmerregelung - Google Adsense

Gefragt am 08.10.2022
10:15 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1927

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich betreibe seit rund 10 Jahren eine selbständige Nebentätigkeit, für die die Kleinunternehmerregelung gilt. Einnahmen erziele ich größtenteils über Google Adsense.

Im Kalenderjahr 2021 hatte ich rund 19.000 € Einnahmen.
Im Kalenderjahr 2022 werden es wohl 27.000 € sein.

Für das Kalenderjahr 2023 wird für mich die Kleinunternehmerregelung nicht mehr gelten. Das ist für mich soweit auch okay, da die Einnahmen in den nächsten Jahren wohl immer weiter steigen werden.

Meine Fragen:
1) Muss ich beim Finanzamt aktiv meine Kleinunternehmerregelung ab Januar 2023 aufheben? Z.B. schriftlich? Oder erfolgt dies "automatisch" mit der nächsten Steuererklärung?
Ist hierfür das Finanzamt oder das Gewerbeamt mein Ansprechpartner?


2) Ich werde ab Januar 2023 auf allen Rechnungen die Umsatzsteuer ausweisen, so dass ich diese anschließend abführen kann. Ist dieses Vorgehen so okay?
2b) Woher erhalte ich meine Umsatzsteuernummer? Wurde mir diese mit der Anmeldung meines Gewerbes bereits angelegt? Oder muss ich diese erst beim Finanzamt beantragen?


3) Wie erwähnt kommen die meisten Einnahmen von Google Adsense. Google Adsense hat seinen Sitz in Irland. Wie kann ich für meine Adsense-Einnahmen die Umsatzsteuer ausweisen? Hierfür habe ich in den Adsense-Einstellungen keine Möglichkeit gefunden.


Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 08.10.2022
10:15 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 08.10.2022
11:07 Uhr

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Beantwortet am 08.10.2022 11:07 Uhr | Einsatz: € 45,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1927

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Gewerbesteuer)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Ich behalte mir vor, direkt mit Ihnen abzurechnen, falls die Zahlung nicht vom Webseitenanbieter geleistet wird.

1) Muss ich beim Finanzamt aktiv meine Kleinunternehmerregelung ab Januar 2023 aufheben? Z.B. schriftlich? Oder erfolgt dies "automatisch" mit der nächsten Steuererklärung?
Ist hierfür das Finanzamt oder das Gewerbeamt mein Ansprechpartner?

Die Kleinunternehmerregelung ist nicht zu beantragen, es ist eine direkte Folge aus dem Gesetz ...



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