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UG haftungsbeschränkt

Gefragt am 14.11.2012
18:07 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4262

 

Sehr geehrte Steuerberater,

mein Name ist Tobiasz Scibiorski. Ich beabsichtige ab Jan. 2013 eine Neugründung einer UG haftungsbeschrängt.
Leider bin ich, was Steuern angeht, ein leeres Blatt.

Kerngeschäft wir das Vermitteln von Transportaufträgen im Güterkraftverkehr (flüssige Lebensmittel)

Ich hätte zu den steuerlichen Abgaben und Berechnungen einige Fragen.

Ich möchte auf ein Tagesgeldkonto die Steuern im Voraus zurücklegen.
Wie kann ich berechnen, wieviel pro Transportauftrag/Gewinn an Steuern anfällt? (Hier bitte auch Beispielrechnungen.)

Als UG haftungsbeschänkt zahle ich mir mein Gehalt selbst (quasi wie ein Angestellter?)
wird das vor oder nach der Gewerbe- u. Köperschafts-steuer vom letztendlichen Gewinn für das Unternehmen abgezogen?

Um meine Liquidität für den Anfang zu gewährleisten, möchte ich keinen Kredit aufnehmen sondern die Forderung über eine
Factoringgesellschaft laufen lassen.
Werden die Factoringgebühren von dem Gewinn für die FA. abgezogen oder wird die volle Gewinnsumme lt. Rechnung an Kunden besteuert?

Gibt es etwas, das Sie mir auf den Weg geben möchten?

Für eine ausführliche Hilfestellung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Tobiasz Scibiorski

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.11.2012
18:07 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 14.11.2012 19:16 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4262

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Herr Scibiorski,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

- Ich möchte auf ein Tagesgeldkonto die Steuern im Voraus zurücklegen. Wie kann ich berechnen, wieviel pro Transportauftrag/Gewinn an Steuern anfällt? (Hier bitte auch Beispielrechnungen.)

Die UG hat vor allem 3 Steuerarten zu zahlen: Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Nach Ihrem Fragenbogen für steuerliche Erfassung wird das zuständige Finanzamt Ihnen mitteilen, in welchem Rhythmus die Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgen soll. Nach diesem Rhythmus ist auch die Umsatzsteuervorauszahlung zu entrichten. Die Berechnung der Umsatzsteuervorauszahlung erfolgt wie folgend: Umsatzsteuer aus steuerpflichtigen Umsätze ...



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