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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Gefragt am 20.10.2010
13:43 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6550

 

Hallo liebe Fachleute,

ich mache mich gerade selbständig mit GZ und habe einige steuerliche Fragen zum 'Fragebogen zur steuerlichen Erfassung':

1) zur Kleinunternehmerregelung in Pkt 7.3.:
Ich habe bereits einen Vertrag mit einem Kunden abgeschlossen, in dem ich Mehrwertsteuer ausgewiesen habe, da dieser es erwartet und da es einen professionelleren Eindruck macht.

Ich werde jedoch zunächst- da mein Umsatz im ersten Geschäftsjahr unter 17500 Euro liegen wird- unter die Kleinunternehmerregelung fallen und möchte auch gern von den Vorteilen (geringerer Verwaltungsaufwand, keine Vorsteueranmeldungen/Abführungen) profitieren.

MUSS ich jetzt (wegen des Vertrags mit MwST) auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
(mit der Folge 5 Jahre gebunden zu sein und erhöhten Verwaltungsaufwand ertragen zu müssen)?
Oder kann ich mich dennoch als Kleinunternehmer anmelden und die im Vertrag ausgewiesene MwST, wenn der Kunde zahlt, ans Finanzamt abführen? Und wenn ja: Gibt es dafür ein
besonderes Formular/ ein besonderes Verfahren?

2) Was bedeutet 'Einkünfte aus selbständiger Arbeit' in Pkt 3.1.? Gewinn, also Umsatz minus Kosten? Muss ich mich genau an Angaben in Business/Finanzplan halten?

3) Was sind Sonderausgaben im Sinne von Pkt 3.2.?

4) Was ist ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr im Sinne des Pkt 4 des Formulars? Kann ich das frei wählen? Welche Variante macht für mich Sinn, wenn ich mit meinem Unternehmen im November '10 starte?

5) Was bedeutet Gesamtumsatz im Sinne von Pkt 7.1? Gewinn+Kosten? Auch hier die Frage, ob ich mich genau an Angaben in Business/Finanzplan halten muss.

6) Zum Unterschied von Soll/Istversteuerung der Entgelte nach Pkt 7.7.: Wenn ich dort frei wählen kann, nehme ich an, dass die Istversteuerung die günstigere Regelung ist? Da ich schliesslich nur Steuern zahlen kann, sobald ich Zahlungseingang habe, nicht aber schon,wenn ich Rechnungen verschicke, da bis zur Zahlung ja viel Zeit vergehen kann.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 20.10.2010
13:43 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 20.10.2010 15:14 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6550

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung beantworten möchte.

1. Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen wollen, dürfen Sie keine USt in Rechnung gesondert ausweisen. Tun Sei dies trotzdem schulden Sie die USt gem. § 14c Abs. 1 UStG (unrichtiger Steuerausweis). Ihr Kunde darf die Umsatzsteuer aber nicht als Vorsteuer abziehen. Problematisch könnte der Ausweis im Vertrag werden, da das Finanzamt dies als unrichtigen Steuerausweis ansehen könnte.

Wenn Ihre Kunden umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind, macht es u. U. Sinn auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Die in Rechnung gestellte USt kann der Kunde als Vorsteuer abziehen ...



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