Änderung der Rechtsform
Gefragt am 19.07.201119:41 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4809
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe seit April 2009 als Einzelunternehmer im Nebenerwerb ein Nagelstudio. Da ich noch Kleinunternehmer bin, zahle ich keine Umsatzsteuer. Im Jahr 2009 war das Ergebnis ein Verlust von ca. 2000,- EUR, im Jahr 2010 ein Gewinn von ca. 3000,- EUR. In 2011 hat sich das Geschäft durch den Einsatz meiner Ehefrau (sie wurde arbeitslos) stark entwickelt (bei Fortführung bis 31.12. würden die 17.500 EUR Umsatz überschritten). Nun wollen wir zum 01.09.2011 eine GbR gründen. Ein Gesellschafsvertrag besteht bereits (aber noch nicht unterzeichnet). In diesem sind wir beide zu je 50% beteiligt. Als Einlage ins "neue" Unternehmen würde ich gerne das Mobilar etc. (Betriebsvermögen?) des Nagelstudios (Einzelunternehmen, Einkaufswert ca. 5000,- EUR) einbringen. Muss ich hierbei steuerrechtlich was beachten? Eine doppelte Buchführung etc. wurde bislang nicht durchgeführt.
Vielen Dank vorab

19:41 Uhr

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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform wie folgt:
- Gemäß Ihren Angaben bestehen ab 2011 keine vorzutragende Verluste mehr, da der Verlust von 2000 in 2009 EUR gegen dem Gewinn von 3000 EUR in 2010 gerechnet werden sollte ...
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