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zuwendung

Gefragt am 11.02.2022
06:27 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 805

 

danke fuer ihre Antwort. eine Unterhaltszahlung in dem Sinne war es nicht. Meine Mutter unt⁸erstuetzte mich nur ab und zu finanziell, damit wir essen kaufen konnten ( bin alleinerziehrnde mutter von 4 kindrr und hatte Schlaganfall)
muss ich diese zuwendung beim Finanzamt angebrn? von den letzten 10 Jahren? und muss ich diese Summe von diesen 10 Jahren auch an mrine miterben auszahlen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 11.02.2022
06:27 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 11.02.2022
07:31 Uhr

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Beantwortet am 11.02.2022 07:31 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 805

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Erbschaftssteuer)

Hallo!

Es kommt jetzt darauf an, aus welchem Grund Ihre Mutter Sie unterstützt hat. Für mich klingt es zumindest aufgrund Ihrer Schilderungen so (alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern und Schlaganfall), dass Sie tendenziell bedürftig waren. Unterhalt dient zur Bestreitung laufender Lebenshaltungskosten. Von daher sind nur laufende Unterhaltszahlungen befreit. Wenn Sie hier das Geld bekommen haben, um Essen zu kaufen, ist das für mich eine Unterhaltszahlung, die nicht als freigebige Zuwendung (Schenkung) anzusehen ist ...



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