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Übertragungsvertrag

Gefragt am 14.02.2011
19:52 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4881

 

Hallo, mein Bruder (einziger Bruder) soll die Eigentumswohnung meiner Eltern übertragen bekommen. Dies ist auch mein Wunsch, da ich im gleichen Zweifamilienhaus wohne. Meine Eltern (76J + 75J) erhalten ein lebenslanges Wohnrecht. Der Wert der Eigentumswohnung wird mit ca. 135.000€ beziffert. Ich soll, wenn mein Bruder die Wohnung bezieht, aus dem Erbteil der Wohnung 35.000€ von meinem Bruder erhalten(Summe ist so korrekt, es wurde noch ein Vorteil von mir verrechnet).

1. Im Übertragungsvertrag sollen wir den Jahreswert des Wohnungsrechts nennen.
Wofür ist der Jahreswert des Wohnungsrechts und hat er eine steuerliche Bedeutung.
2. Muss überhaupt irgendjemand Erbschaftssteuer bezahlen?
3. Ist sonst noch etwas aus steuerlicher Sicht zu beachten?

Gruß L.K.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 14.02.2011
19:52 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 20.02.2011
10:07 Uhr

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Beantwortet am 20.02.2011 10:07 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4881

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Erbschaftssteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß die steuerrechtliche Würdigung auf Basis der gemachten Angaben erfolgt. Das Ändern, Weglassen oder Hinzufügen von Angaben kann das steuerliche Ergebnis beeinflussen.

Der Jahreswert des Ihren Eltern eingeräumten Wohnrechts stellt für Sie eine eine Belastung dar, da Sie (bzw. Ihr Bruder) die Wohnung nicht nutzen können. Diese Belastung mindert Ihren steuerpflichtigen Erwerb und kann von der Bemessungsgrundlage der ErbSt abgezogen werden ...



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