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Richtig was Finanzamt berechnet?

Gefragt am 31.10.2009
10:47 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4202

 

Hallo,
wir sind 4 Neffen,die 2008 von einem Onkel €240000.-Bargeld geerbt haben.
Ausserdem hat er uns ein Haus auf Pachtgrund im wert lt. Gutachter von €72000.- vererbt.
Das Haus hat ein Neffe übernommen und die anderen 3 mit je
€18000.- ausgezahlt.
Nach Abzug der Kosten wurden vom Bargeld je Neffe je ca.
€56ooo.- überwiesen.
Abzüglich Freibetrag von €10300.- hat das Finanzamt € 5592.-
gefordert.
Jetzt nach ca. einem Monat bringt das F-amt eine Korrektur
und fordert € 5849.-zusätzlich weil man das Haus wohl vergessen hatte.
Dadurch nämlich,müssen wir statt vorher 12%jetzt auf die Gesamtsumme 17 %bezahlen.Wir bezahlen praktisch für
€18000.-
ca. €3000.--- €4000.-mehr.
Fragen :Ist es irgendwie möglich das Haus vom Gesamtbetrag
abzutrennen?Dann müsste man nicht die 17% bezahlen!
Welche Möglichkeiten haben wir um wenigsten etwas günstiger wegzukommen.???Kann das F-amt trotz Gutachten(vereidigt)
den Wert des Hauses 10%höher ansetzen.
Besten Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichem Gruß/Imhof

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 31.10.2009
10:47 Uhr
 Oliver Burchardt Oliver Burchardt Beantwortet am 04.11.2009
13:57 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 04.11.2009 13:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4202

Antwort von Oliver Burchardt (Frage zu Erbschaftssteuer)

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworte.

Bitte beachten Sie, daß das Ergebnis der steuerrechtlichen Beurteilung von den Angaben im Sachverhalt abhängt. Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann das Ergebnis wesentlich beeinflussen.

Grundsätzlich ist gemäß § 10 Abs. 1 ErbStG der gesamte steuerpflichtige Erwerb zu besteuern. Eine Herausrechnung der Immobilie aus dem steuerpflichtigen Erwerb ist nicht möglich ...



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