Grundlagen zur Errechnung der Erbschaftssteuer
Gefragt am 14.04.201122:57 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4099
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin von meiner Cousine alsErbin eingesetzt worden - sie hat im Testament einen Erbschaftsbetrag in Höhe von 100.000,-- € angegeben. Das Eigentum hat jedoch nur einen Verkehrswert in Höhe von ca. 35.000,-- €. Sind die 100.000,- € Grundlage der Erbschaftssteuer?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
22:57 Uhr
Antwort von Michael Herrmann (Frage zu Erbschaftssteuer)
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Der steuerpflichtige Erwerb wird im Rahmen der Erbschaftsbesteuerung nach § 12 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) bewertet ...
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