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Ertragswertberechnung

Gefragt am 05.10.2018
12:38 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1447

 

Ich möchte ein kleines, sehr altes Reihenhaus (84 qm / 120 qm / 1921/ Bodenrichtwert 80 €) an meine Nichte verschenken. Dem Notar habe ich einen geschätzten Hauswert von ca. € 70000 genannt, der auch in den vertraglichen Dokumenten angesetzt wird.
Übernimmt das Finanzamt zur Berechnung der Schenkungssteuer diesen Betrag, oder ist es verpflichtet, eine eigene Berechnung durchzuführenn etwa mittels Ertragswertverfahrens? Diese würde nach meiner eigenen Berechnung nur einen Verkehrswert von ca. 25000 € ergeben.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 05.10.2018
12:38 Uhr
StB Steffen Becker StB Steffen Becker Beantwortet am 05.10.2018
12:57 Uhr

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Beantwortet am 05.10.2018 12:57 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1447

Antwort von StB Steffen Becker (Frage zu Erbschaftssteuer)

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Für die Schenkungsteuer ist das Finanzamt an die Bewertungsmethoden nach dem Bewertungsgesetz gehalten. Abhängig davon, um was für ein Grundstück es sich handelt, kommen folgende Bewertungsmethoden in Betracht:

1. Vergleichswertverfahren:
Das Vergleichswertverfahren kommt bei Eigentumswohnungen, Teileigentum sowie Familienhäusern zur Anwendung ...



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