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Wohnsitz im Ausland - Mieteinnahmen in Deutschland

Gefragt am 24.07.2013
04:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3358

 

Meine Frau und ich wohnen seit 21 Jahren in Mexiko, ohne Wohnsitz in Deutschland, die deutsche Staatsbuergerschaft wurde beibehalten. Letztes Jahr haben wir eine vermietete Wohnung in Deutschland gekauft. Bisher gingen wir davon aus, dass wir als Devisenauslaender Mieteinnahmen in Deutschland nicht versteuern muessen; jedoch erhielten wir nun eine Mahnung vom Finanzamt, dass eine Erklaerung der \\\"gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkuenfte\\\" fuer 2012 nach $ 149AO iV, $ 181(2) 1. 4 AO 60 EstDV einzureichen ist.
Muessen wir diese Erklaerung abgeben? Das sind viele einige Formulare mit Anlagen, welche davon waeren auszufuellen? Sind unsere Mieteinnahmen zu versteuern? Was sollten wir dem Finanzamt antworten?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 24.07.2013
04:23 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
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Beantwortet am 24.07.2013 06:53 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3358

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Frage möchte ich gerne im Rahmen einer Erstberatung und Ihres Honorareinsatzes zusammen mit den Regeln des Online Portals beantworten. Meine Antwort bezieht sich auf den von Ihnen dargestellten Sachverhalt und rein auf die steuerlichen Auswirkungen.

Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Mexiko sind Einkünfte aus unbeweglichen Vermögen in Deutschland zu versteuern ...



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