Wohnsitz im Ausland - Mieteinnahmen in Deutschland
Gefragt am 24.07.201304:23 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3358
Meine Frau und ich wohnen seit 21 Jahren in Mexiko, ohne Wohnsitz in Deutschland, die deutsche Staatsbuergerschaft wurde beibehalten. Letztes Jahr haben wir eine vermietete Wohnung in Deutschland gekauft. Bisher gingen wir davon aus, dass wir als Devisenauslaender Mieteinnahmen in Deutschland nicht versteuern muessen; jedoch erhielten wir nun eine Mahnung vom Finanzamt, dass eine Erklaerung der \\\"gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkuenfte\\\" fuer 2012 nach $ 149AO iV, $ 181(2) 1. 4 AO 60 EstDV einzureichen ist.
Muessen wir diese Erklaerung abgeben? Das sind viele einige Formulare mit Anlagen, welche davon waeren auszufuellen? Sind unsere Mieteinnahmen zu versteuern? Was sollten wir dem Finanzamt antworten?
04:23 Uhr
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Antwort unseres Experten
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Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Mexiko sind Einkünfte aus unbeweglichen Vermögen in Deutschland zu versteuern ...
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