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Verspätungszuschlag

Gefragt am 03.07.2022
12:06 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 468

 

Guten Tag! Ich habe für das Jahr 2019 meine Steuererklärung abgegeben. Es wurde eine Nachzahlung aus Einkommensteuer in Höhe von 3 EUR und dazu ein Verspätungszuschlag von 550 EUR festgesetzt. Mein Einspruch, dass der Verspätungszuschlag bei 3 EUR Steuernachzahlung nicht verhältnismäßig ist, wurde abgelehnt.

Kann ich noch etwas tun?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 03.07.2022
12:06 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 03.07.2022
12:14 Uhr

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Beantwortet am 03.07.2022 12:14 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 468

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.

Zu Ihrer Frage möchte ich gerne folgende Erstauskunft erteilen.

Grundsätzlich gilt seit 2018 für die allermeisten Fälle, dass ein Verspätungszuschlag festzusetzen ist, wenn eine Erklärung abzugeben ist (Pflichtveranlagung) und es zu einer Steuernachzahlung kommt. Das heißt: selbst bei einer so geringen Nachzahlung wie bei Ihnen, fällt der Verspätungszuschlag in Höhe von mind ...



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