Verkauf eines bisher vermieteten Objekts
Gefragt am 05.07.200920:17 Uhr | Einsatz: € 15,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3506
wir haben 2007 ein vermietetes und mit Fremdkapital finanziertes EFH mit Verlust (Restschuld 80.000,00 €) verkauft. Kann man den Kredit bzw. die Schuldzinsen aus diesem verbleibenden Kredit steuerlich geltend machen?
20:17 Uhr
Antwort von Irmingard Huber-Stempfel (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Frage auf Grund des dargelegten Sachverhaltes unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes. Ich weise darauf hin, dass hier eine erste Orientierngüber die bestehende Rechtslage erfolgen kann und ein ggfs. persönliches Beratungsgesprüch bei einem Steuerberater Ihrer Wahl nicht ersetzt. Das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann die rechtliche Beurteilung beeinflussen.
Diese Hinweise vorangestellt will ich Ihnen die Antwort auf Ihre Frage geben:
1. Grundsätzlich sind die Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Werbungskosten in § 9 Abs. 1 Nr. 2 EStG geregelt. Voraussetzung für den Abzug ist ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer Einkunftsart ...
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