Vergessene Rechnungen
Gefragt am 02.10.200914:51 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3929
ich bin ncihtbuchführender Landwirt, mit der Maßgabe eines abweichenden Wirtschaftsjahres (1.7./30.6). Ich habe jetzt festgestellt, dass ich zwei größere Rechnungen (Werbungskosten) für 2007 vergessen habe in die Steuererklärung aufzunehmen. Den Einkommensteuerbescheid 2007 habe ich bereits erhalten, wobei meine Einspruchsfrist leider bereits abgelaufen ist.
Wie kann ich erreichen, dass die Rechnungen noch für 2007 (oder überhaupt noch) steuerlich berücksichtigt werden?
Wäre es in letzter Konsequenz möglich, die beiden Rechnungen, die im April 2008 bezahlt wurden, durch Umstellung des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr in 2008 geltend zu machen?
14:51 Uhr
Antwort von Irmingard Huber-Stempfel (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
ich nehme an, das Wirtschaftsjahr 1.7.2007 bis 30.6.2008 ist bereits abgeschlossen. Hier ist der Fehler mit den vergessenen Betriebsausgaben passiert? Die Veranlagung VZ 2007 ist bestandskräftig, die Veranlagung 2008 ist noch nicht erfolgt. Ist das so richtig? Wenn nicht korrigieren Sie mich bitte über die Nachfragefunktion.
Nach 2 Urteilen des BFH - Aktenzeichen IV R 129/89 BStBl II 81 356; IV B 150/99 NV 01,308 - besteht keine Bindung des 2 ...
... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.
War diese Antwort hilfreich?
Ja! Nein!Für 20 Personen war diese Antwort hilfreich.
Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung" Jetzt eigene Frage stellen!