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Vergessene Rechnungen

Gefragt am 02.10.2009
14:51 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3929

 

ich bin ncihtbuchführender Landwirt, mit der Maßgabe eines abweichenden Wirtschaftsjahres (1.7./30.6). Ich habe jetzt festgestellt, dass ich zwei größere Rechnungen (Werbungskosten) für 2007 vergessen habe in die Steuererklärung aufzunehmen. Den Einkommensteuerbescheid 2007 habe ich bereits erhalten, wobei meine Einspruchsfrist leider bereits abgelaufen ist.
Wie kann ich erreichen, dass die Rechnungen noch für 2007 (oder überhaupt noch) steuerlich berücksichtigt werden?
Wäre es in letzter Konsequenz möglich, die beiden Rechnungen, die im April 2008 bezahlt wurden, durch Umstellung des Wirtschaftsjahres auf das Kalenderjahr in 2008 geltend zu machen?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 02.10.2009
14:51 Uhr
 Irmingard Huber-Stempfel Irmingard Huber-Stempfel Beantwortet am 03.10.2009
00:47 Uhr

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Beantwortet am 03.10.2009 00:47 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3929

Antwort von Irmingard Huber-Stempfel (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,
ich nehme an, das Wirtschaftsjahr 1.7.2007 bis 30.6.2008 ist bereits abgeschlossen. Hier ist der Fehler mit den vergessenen Betriebsausgaben passiert? Die Veranlagung VZ 2007 ist bestandskräftig, die Veranlagung 2008 ist noch nicht erfolgt. Ist das so richtig? Wenn nicht korrigieren Sie mich bitte über die Nachfragefunktion.

Nach 2 Urteilen des BFH - Aktenzeichen IV R 129/89 BStBl II 81 356; IV B 150/99 NV 01,308 - besteht keine Bindung des 2 ...



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