Unterhalt f. Partnerin (nicht EU) absetzbar?
Gefragt am 17.11.201120:00 Uhr | Einsatz: € 20,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3474
Meine (nichteheliche) mit mir in einem Haushalt lebende Partnerin besitzt die Ukrainische Staatsbürgerschaft. Sie ist Studentin (damit aufenthaltsberechtigt) und seit 2006 in D.
Ihr einziges Einkommen ist ein Stipedium (ca 500€ im Monat).
Kein Vermögen. Unsere Partnerschaft besteht seit über 3 Jahren.
Fragen:
- Als Voraussetung für die Absetzbarkeit gilt im allgemeinen ja, daß der Partner zum Haushalt gehören und deswegen den Anspruch auf Leistungen wie Arbeitslosengeld und Sozialhilfe verloren haben muß. Ich weiß aber nicht, ob sie diese Ansprüche hätte.
Kann ich für sie nun Unterhalt von meiner Einkommensteuer absetzen?
- Muß sie bei mir gemeldet sein?
20:00 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Für Absetzbarkeit der Aufwendungen für Unterhalt müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die unterstützte Person darf kein oder nur geringes Vermögen haben ...
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