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Studentin und Nebenverdienst als Escortdame

Gefragt am 27.01.2012
21:12 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 9189

 

Guten Tag,
ich bin seit einiger Zeit als Escort sowohl über eine Agentur tätig als auch über das Internetportal gesext.de.
Da ich allerdings erst 21 bin und noch studiere, bekommen meine Eltern noch Kindergeld für mich.

Bei der Agentur bekomme ich den vollen Betrag immer in bar und überweise dann 1/3 an die Agentur als Übermittlungsgebühr, bei gesext.de gilt das gleiche, nur sind es hier 15% des vollen Betrages.

Welcher Betrag wäre nun für mich steuerfrei, was muss ich anmelden? Und muss ziehe ich die Übermittlungsgebühren von vornherein ab, oder gilt der Steuerfreibetrag für die reine Bezahlung?
Muss ich überhaupt irgendetwas anmelden?

Gibt es irgendeine Möglichkeit, mehr als den Steuerfreibetrag (das sind so um die 8000 Euro pro Jahr, habe ich gelesen) zu verdienen, regulär für meine Einnahmen Steuern zu bezahlen und trotzdem weiter Kindergeld zu erhalten? Es ist natürlich wichtig, dass meine Eltern nichts von dem "speziellen" Verdienst erfahren.

Vielen Dank
Catharina A.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 27.01.2012
21:12 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 27.01.2012 22:06 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 9189

Antwort unseres Experten

Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Nach § 32 Abs. 4 EStG in der Fassung 2010 wird ein volljähriges Kind nur berücksichtigt, wenn die Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, den Grenzbetrag (Freigrenze) in Höhe von 8 ...



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