Steuerpflichtiger Verkauf Grundstück - wo zur Einkommenssteuer veranlagt?
Gefragt am 18.10.201211:47 Uhr | Einsatz: € 70,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2725
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu folgender Situation benötige ich Ihre Expertise.
Eine GmbH & Co. KG verfügt seit 2008 über Grundbesitz. Die GmbH ist zu Null Prozent am Kommanditkapital beteiligt. Der Nießbrauch an den KG-Anteilen liegt zu 100 Prozent bei einer natürlichen Person. Diese Person (Nießbrauchnehmer) ist deutscher Staatsangehöriger, hat seinen Wohnsitz seit geraumer Zeit (01.07.2010) in Spanien. Der Nießbrauchnehmer wird in Spanien zur Einkommenssteuer veranlagt.
Die GmbH & Co. KG möchte das Grundstück veräußern; der Gewinn ist unstreitig steuerpflichtig, da Eigentum an Grundstück 10 Jahre - aber wo?
Muss die GmbH & Co. KG den Veräußerungsgewinn in Deutschland versteuern (Stichwort Belegenheitsrecht) und dem Nießbrauchnehmer fließt der bereits versteuerte Gewinn (in Spanien sodann steuerfrei?) zu oder ist der Gewinn in der türkischen Einkommenssteuererklärung zu deklarieren?
Ich sehe Ihrer Beratung mit Freude entgegen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
11:47 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Ihren Angaben zufolge stellt der Sachverhalt wie folgt dar:
- Das Grundstück liegt in Deutschland und gehört zum Betriebsvermögen der GmbH & Co. KG. Ich gehe davon aus, dass die GmbH & Co. KG ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Deutschland hat und Einkünfte aus Gwerbebetrieb erzielt ...
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