Schritt 1Schritt 2Schritt 3Schritt 4
Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"

Steuernummer für Ges. Feststellung und selbständige Einkünfte Studentin

Gefragt am 26.05.2019
09:46 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1068

 

Unsere Tochter 23, Studentin, hat 2018 vom Großvater einen Anteil an einer GbR erhalten und muss demnach eine gesonderte Feststellung abgeben. Ihre Steuersoftware meldet, dass sie eine Steuernummer eingeben muss und ansonsten kein Versand der Ges. Feststellung möglich sei, das Finanzamt (Hessen) meint, sie bräuchte keine Steuernummer, die Identifiaktionsnummer wäre ausreichend. Wie kommt man nun weiter?
Für die GbR hat die Tochter eine Website erstellt. Da diese einem Besucher gefiel, hat sie für diesen Dritten eine weitere Website erstellt und betreut diese. Sie hat für Ihre Tätigkeit eine Rechnung in eigenem Namen geschrieben und erhält monatlich Geld für die Betreuung des Conent. Sind diese Einkünfte in der GbR zu erfassen oder ist dies eine selbständige Tätigkeit wofür ein Gewerbe angemeldet werden muss?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.05.2019
09:46 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 26.05.2019
11:30 Uhr

Frage stellen
Beantwortet am 26.05.2019 11:30 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1068

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.

Die Eingabe der Steuernummer im Hauptbogen kann unterbleiben, da gegebenenfalls noch keine Steuernummer vergeben worden ist. In Ihrer Software müsste dann eine Möglichkeit bestehen,anzuklicken "Neue Steuernummer beantragen" oder "Ich/ wir habe(n) keine aktuelle Steuernummer" oder ähnlich.

In der Anlage FB reicht es, wenn das zuständige Finanzamt jedes Beteiligten genannt wird (in der Regel das Wohnsitzfinanzamt, dies können Sie über die Finanzamtssuche ermitteln (https://www ...



... Interessiert Sie diese Frage ebenfalls? Sie können für € 7,50 die Antwort vollständig einsehen.

Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"



War diese Antwort hilfreich?

Ja! Nein!

Für 0 Personen war diese Antwort hilfreich.




Haben Sie auch eine Frage? Weitere Fragen zum Thema "Einkommensteuererklärung"
Jetzt eigene Frage stellen!
So einfach funktioniert's
  1. Wählen Sie oben im Menü das Themengebiet aus
  2. Formulieren Sie Ihre Frage
  3. Einsatz festlegen (z.B. 20,- €)
  4. Ihre Frage wird beantwortet
Das sind Ihre Vorteile
  • Antworten ausschließlich durch Experten, die entsprechende Qualifikationen nachgewiesen haben
  • kein Risiko - keine versteckten Kosten
  • Schnelle Antwort der Experten
  • Sichere Übertragung Ihrer Daten mit SSL-Verschlüsselung