Steuererklärung Pensionär - Hausfrau gemeinsamer Wohnsitz Thailand
Gefragt am 14.10.202210:59 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Noch offen | Aufrufe: 1957
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 1.4.22 bin ich pensionierter Beamter mit Bezügen in Baden-Württemberg.
Mein Einkommen besteht ausschließlich aus meiner Pension und da ich verheiratet (Hausfrau ohne Einkommen) bin, habe ich in Deutschland nach Steuerklasse 3 versteuert.
Meine Frau (auch Deutsche Staatsangehörigkeit) und Ich haben am 1.9.22 unseren Wohnsitz (Abmeldung in Deutschland) gemeinsam nach Thailand verlegt und haben dort einen gemeinsamen Hausstand und außer meiner Pension Beide keine weiteren Einkünfte.
Zwischenzeitlich wurde durch meine Besoldungsstelle und ohne mein Zutun oder meine Initiative meine Steuerklasse auf 1 abgeändert, mit meinem Betriebsstättenfinanzamt (Stuttgart Körperschaften) hatte ich in Bezug auf "unbeschränkte Steuerpflicht" noch keinen Kontakt.
Wie müssten wir uns verhalten, um insgesamt am Ende des Jahres die geringste Steuerlast tragen zu müssen?
Welche Vorgehensweise empfehlen Sie?
Insbesondere ist für mich von Interesse:
1. Gemeinsame Steuererklärung möglich, obwohl nur ich "unbeschränkt" steuerpflichtig sein werde, dann Ehegattensplitting möglich?
2. Wenn gemeinsame Steuerklärung nicht möglich ist:
a) Geltendmachung Unterhalt/Kosten usw. Ehefrau nicht getrennt lebend im gemeinsamen Haushalt als
Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen?
b) n welcher Höhe (Kürzung Ländergruppe 2)?
c) Erforderliche Bescheinigungen/Nachweise?
d) Bedürftigkeit - Erwerbsobliegenheit?
e) Geltendmachung Ausgaben für Krankenversicherungsbeiträge (Ehefrau) in welcher Höhe zusätzlich zum Unterhalt?
3. Weitere Tips, um die geringste Steuerlast zu haben?

10:59 Uhr
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