Steuererklärung Pensionär - Hausfrau gemeinsamer Wohnsitz Thailand
Gefragt am 14.10.202210:59 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3211
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 1.4.22 bin ich pensionierter Beamter mit Bezügen in Baden-Württemberg.
Mein Einkommen besteht ausschließlich aus meiner Pension und da ich verheiratet (Hausfrau ohne Einkommen) bin, habe ich in Deutschland nach Steuerklasse 3 versteuert.
Meine Frau (auch Deutsche Staatsangehörigkeit) und Ich haben am 1.9.22 unseren Wohnsitz (Abmeldung in Deutschland) gemeinsam nach Thailand verlegt und haben dort einen gemeinsamen Hausstand und außer meiner Pension Beide keine weiteren Einkünfte.
Zwischenzeitlich wurde durch meine Besoldungsstelle und ohne mein Zutun oder meine Initiative meine Steuerklasse auf 1 abgeändert, mit meinem Betriebsstättenfinanzamt (Stuttgart Körperschaften) hatte ich in Bezug auf "unbeschränkte Steuerpflicht" noch keinen Kontakt.
Wie müssten wir uns verhalten, um insgesamt am Ende des Jahres die geringste Steuerlast tragen zu müssen?
Welche Vorgehensweise empfehlen Sie?
Insbesondere ist für mich von Interesse:
1. Gemeinsame Steuererklärung möglich, obwohl nur ich "unbeschränkt" steuerpflichtig sein werde, dann Ehegattensplitting möglich?
2. Wenn gemeinsame Steuerklärung nicht möglich ist:
a) Geltendmachung Unterhalt/Kosten usw. Ehefrau nicht getrennt lebend im gemeinsamen Haushalt als
Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen?
b) n welcher Höhe (Kürzung Ländergruppe 2)?
c) Erforderliche Bescheinigungen/Nachweise?
d) Bedürftigkeit - Erwerbsobliegenheit?
e) Geltendmachung Ausgaben für Krankenversicherungsbeiträge (Ehefrau) in welcher Höhe zusätzlich zum Unterhalt?
3. Weitere Tips, um die geringste Steuerlast zu haben?
10:59 Uhr
Antwort von Steuerberater Hannu Wegner (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrter Fragesteller,
mein Name ist Hannu Wegner und ich bin Steuerberater in Rellingen.
Ich versuche im Nachfolgenden auf Ihre Frage so einzugehen, dass ich die für Sie relevanten steuerlichen Regelungen erläutere.
In Ihrem speziellen Fall gibt es einige Aspekte zu beachten. Da Sie und Ihre Frau in Thailand wohnen, aber Ihre Pension aus Deutschland kommt, sind Sie in Deutschland weiterhin einkommensteuerpflichtig. Gemäß § 1 Abs. 2 EStG sind Sie als Rentner beschränkt steuerpflichtig, da Sie Ihre Einkünfte in Deutschland erzielen, aber keinen Wohnsitz dort haben.
Ihre Steuerklasse wurde wahrscheinlich auf 1 geändert, weil Sie sich in Deutschland abgemeldet haben und nun als beschränkt steuerpflichtig gelten. Bei der beschränkten Steuerpflicht gibt es kein Ehegattensplitting (Steuerklasse III), daher die Änderung zur Steuerklasse I ...
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