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Steuer ID Minijobber

Gefragt am 13.12.2021
13:28 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 637

 

Hallo
Ab Januar 2022 müsste ich ja als Minijobber meine Steuer ID an meinen Arbeitgeber mitteilen. Hat dies eventuelle
Nachteile für mich als Arbeitnehmer. Der Nebenverdienst wurde von mir aus nicht in der Steuererklärung angegeben. Desweiterem bin ich hauptberuflich selbständig mit 20 Stunden die Woche. Bin mit meinem Mann steuerlich Zusammenveranlagt. Mein Mann mit Steuerklasse III
Für welche Überprüfungen benötigt das Finanzamt die Steuer ID.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen
S.H.

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 13.12.2021
13:28 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 13.12.2021
13:59 Uhr

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Beantwortet am 13.12.2021 13:59 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 637

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Tag und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Auskunft erteilen.

Arbeitgeber werden ab 2022 verpflichtet bei gewerblichen Minijobs die Steuer-ID-Nummer des Arbeitnehmers (Minijobbers) sowie die Art der Besteuerung zu melden. Hinsichtlich der Besteuerung hat der Arbeitgeber das Wahlrecht eine pauschale Besteuerung des Arbeitslohns vorzunehmen (was in der Regel der Fall ist) oder die Besteuerung nach vorgelegter Lohnsteuerklasse bzw ...



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