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Rückwirkend beim Finanzamt Pauschbetrag GdB beantragen?

Gefragt am 26.08.2022
12:13 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4031

 

Ich erhielt vor 3 Tagen einen Bescheid, dass ich einen GdB von 50 habe und das rückwirkend zum 1.7.18. Kann ich den Pauschbetrag von € 1.140,00 pro Jahr rückwirkend beim Finanzamt geltend machen und wie wird das verrechnet? Also bekomme ich dann für jedes Jahr € 1.140,00 zurückerstattet?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 26.08.2022
12:13 Uhr
Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges Beantwortet am 26.08.2022
12:43 Uhr

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Beantwortet am 26.08.2022 12:43 Uhr | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4031

Antwort von Dipl.-Kfm. Frank-Olaf Illiges (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Die rückwirkende Feststellung des Grades Ihrer Behinderung von 50 % führt auf Antrag zu einer Änderung der bereits erlassenen Einkommensteuer-bescheide nach § 175 Abs ...



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