Pflegepauschbetrag
Gefragt am 17.08.201118:14 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 4545
guten tag,
meine mutter ist letztes Jahr in 04/2010 in ein seniorenheim gekommen, da eine pflege in ihrer wohnung nicht mehr darstellbar war.
da ich mich, sohn, seit jahren unentgeldlich und fortlaufend um meine mutter gekümmert habe, habe ich in den letzten jahren immer den Pflegepauschbetrag iHv 924 in meiner steuererklärung (außergewöhnliche belastungen) beantragt und auch gewährt bekommen.
auch nach der heimunterbringung kümmere ich mich weiter um meine Mutter und habe aufwendungen die ihrer pflege dienen.
jetzt kommt aber dazu das mein vater, ca. 300 euro im Monat für die heimunterbringung zusätzlich bezahlt und auch meine schwester 50 euro im monat übernimmt. mein vater ist renter und macht seit jahren keine steuererklärung.
meine frage, kann ich trotzdem weiterhin den pflegepauschbetrag ansetzen auch wenn mein vater u meine schwester ihre zahlungen bei der steuererklärung gelten machen? oder darf ich dies nur wenn beide diese kosten in der steuererklärung nicht geltend machen.
zusatzinfo. meine ma ist 100% schwerbehindert und hat das H zeichen im schwerbehindertenausweis.
18:14 Uhr
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Antwort unseres Experten
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte bedenken Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben das steuerrechtliche Ergebnis ändern können ...
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