Leben in A - arbeiten in D mit Zweitwohnung
Gefragt am 05.05.202114:41 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 970
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe zusammen mit meiner langjährigen Lebensgefährtin zum Jahreswechsel - sie hat in Österreich einen neuen Job angetreten - meinen Lebensmittelpunkt nach Österreich verlegt.
Allerdings arbeite ich weiter zu 100% in Deutschland und bin ja deshalb auch in D komplett steuerpflichtig (inkl. Sozialabgaben etc.). Auch habe ich noch eine Wohnung in D, weil ich die Woche über nicht nach Hause fahre.
Die Woche sieht folgendermaßen aus: Montag von Österreich zum Arbeitgeber - von Montag Abend bis Freitag morgens von der Wohnung in D zur Arbeit und Freitag Abend wieder nach Österreich zurück.
Nun meine Frage: Können die Kosten für ALLE Fahrten bei der Steuererklärung abgesetzt werden und kann ich die "Zweitwohnung" hier in Deutschland steuerlich geltend machen?
Für Ihre Bemühungen schon mal vorab ein großes Dankeschön!
Mit freundlichen Grüßen
S. Simon
14:41 Uhr
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf frag-einen.com. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Grundsätzlich entspricht das einer doppelten Haushaltsführung (sogenannter Wegverlegungsfall), wenn hier die Voraussetzungen im Detail vorliegen (Lebensmittelpunkt und eigener Hausstand in Österreich, berufliche Begründung usw ...
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