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Kleinunternehmen - Nachweis Lebensunterhalt

Gefragt am 18.12.2012
19:52 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3566

 

Guten Tag,
im Sept. 2011 habe ich ein Kleingewerbe in Bayern angemeldet und muss nun die St-Erklärung für 2011 abgeben. Ich betreibe eine Online-Immo- Vermittlung (reine PC-Internettätigkeit) und bin nicht an einen festen Standort gebunden. Bei entsprechenden Einkünften wäre ein Umzug nach Deutschland infrage gekommen. Leider hat sich mein Vorhaben bisher nicht
positiv entwickelt.

Ich nehme an dass ich die „Anlage N“ nicht ausfüllen muss, da ich keiner angestellten Tätigkeit nachgehe, ebenso das Formular "Vorsorgeaufwendungen", da ich keine entspr. Aufwendungen in Deutschland habe.

Seit 2007 lebe mich mit meinem Lebensgefährten im Ausland (Türkei, Ungarn, Österreich) der meinen ganzen Lebensunterhalt und meine Versicherung finanziert (ich führe den Haushalt und begleite ihn auf Reisen).
Ich bin demzufolge nicht auf die Einnahmen aus dem Kleingewerbe angewiesen.

Nun soll ich dem FA nachweisen, wovon ich lebe. Muss mein Lebensgefährte (wir sind nicht verheiratet) Auskunft über sein Einkommen geben (er meint, das geht Deutschland nichts an, da er kein Deutscher sei und sein Unternehmen nicht mit mir zusammenhängt) oder reicht es, wenn ich dem FA gegenüber eine Erklärung abgebe.
Freue mich auf Ihre Antwort

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 18.12.2012
19:52 Uhr
- Anonymisiert - Anonymisiert
Dieser Experte ist momentan nicht aktiv.
Beantwortet am 19.12.2012 08:25 Uhr | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3566

Antwort unseres Experten

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

- Ich nehme an dass ich die „Anlage N“ nicht ausfüllen muss, da ich keiner angestellten Tätigkeit nachgehe, ebenso das Formular "Vorsorgeaufwendungen", da ich keine entspr ...



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