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Kinderbetreuung durch Oma steuerliche Behandlung von freiwilligem Unterhalt

Gefragt am 28.01.2021
16:52 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 986

 

Seit einigen Monaten betreut meine Mutter von Montag bis Freitag den gemeinsamen Sohn von meinem Mann und mir. Sie holt ihn Sonntag Abend ab und bringt ihn Freitag Abend wieder zu uns. Wir hatten umzugsbedingt erst keine Kita gefunden. Zwar haben wir inzwischen einen Platz, aber im Endeffekt war unser Sohn coronabedingt nur einen Monat dort, de facto haben wir also keine Betreuung während unserer Arbeitszeiten.

Inzwischen sind wir soweit, dass wir diese Betreuungslösung längerfristig beibehalten wollen, der Stabilität wegen. Meiner Mutter will ich deshalb auch (rückwirkend ab Betreuungsbeginn im August) Unterhalt zahlen in Höhe von 600 Euro monatlich.

Was ist steuerlich zu beachten? Muss meine Mutter diese als Einkünfte in ihrer Steuererklärung angeben? In voller Höhe oder wird ein Teil davon als Verpflegungs- oder Fahrtkostenaufwand abgezogen? Können wir diese 600 Euro so absetzen, wie wir das mit den Betreuungskosten normalerweise auch immer getan haben (bis 6000 Euro jährlich, davon 2/3 absetzbar)?

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 28.01.2021
16:52 Uhr
Steuerberater Bernd Thomas Steuerberater Bernd Thomas Beantwortet am 28.01.2021
17:14 Uhr

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Beantwortet am 28.01.2021 17:14 Uhr | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 986

Antwort von Steuerberater Bernd Thomas (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gerne beantworte ich Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung hier auf frag-einen.com.

Die Kinderbetreuungskosten durch die Großeltern können nur geltend gemacht werden, wenn Sie über eine Rechnung von der Großmutter verfügen und die Zahlungen auf das Konto der Leistungsempfängerin geleistet worden sind ...



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