KFZ Übernahme ins Kleingewerbe
Gefragt am 24.01.202219:34 Uhr | Einsatz: € 40,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 683
Habe nebenberufl. ein Kleingewerbe angemeldet gehabt (Jahr 2020) Umsatz erstmalig 25000,00 Euro... Habe einen gebrauchten Kombi in 12/2019 gekauft und möchte wissen ob ich den Wagen 200 in den Betrieb übernehmen kann.
Kaufpreis 4800,00 KM erst 53,300 km
und kann ich da dann noch was abschreiben... Der Wagen wird zu 80% im Kleingewerbe genutzt. ?? Und muss ich die 1% Regelung anwenden, wenn ich kein Fahrtenbuch habe? Danke.
19:34 Uhr
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)
Hallo und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!
Zu Ihrer Frage möchte ich Ihnen gerne folgende Rückmeldung ergeben.
Grundsätzlich können Sie das Fahrzeug in Ihr Betriebsvermögen einlegen. Dazu müssten Sie die fortgeführten Anschaffungskosten bis zum Zeitpunkt der Einlage ermitteln ...
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