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Home Office Pendler- und Hotelkosten als Werbungskosten?

Gefragt am 09.08.2022
01:43 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 661 | Bewertung 5/5

 

Liebe Steuerberater,

ich bin Angestellter mit Wohnsitz in Hannover und Arbeitsort in Berlin. Mein Arbeitgeber ermöglicht mir ein hybrides Arbeitsmodell, wodurch ich nur 1-2 Mal die Woche vor Ort in Berlin sein muss, manche Wochen sogar gar nicht. Ich fahre manchmal mit Zug und manchmal mit Auto nach Berlin. Zudem übernachte ich hin und wieder dort auf eigene Kosten im Hotel.
Nun zu meinen Fragen.

1. Kann ich bei der Steuererklärung einfach die Entfernungspauschale ansetzen oder muss ich die tatsächlichen Kosten ansetzen? Ich schätze, dass ich etwa 35 Mal im Jahr vor Ort bin. Die einfache Strecke von Hannover nach Berlin sind 300 KM. Daraus würden sich dann so ungefähr (ich rechne aus Vereinfachungsgründen mit 35 Cent pro Kilometer) Werbungskosten von 35*300*0,35 = 3675 € ergeben (jährlicher Höchstbetrag wären 4500€). Ist das korrekt?

2. Etwa 15 Mal im Jahr übernachte ich in Berlin und zwar in einem Hotel, welches in unmittelbarer Nähe zur Arbeitsstätte liegt. Das Hotel kostet etwa 70 € pro Nacht (ohne Frühstück und andere Extras) und wird von mir selbst gezahlt. Dies sind doch auch Werbungskosten und zwar in Höhe von 70*15 = 1050 €, richtig? Ich hatte im Internet auch teilweise etwas von doppelter Haushaltsführung gelesen, aber dies tritt nicht zu, richtig? Dementsprechend sind auch keine Verpflegungsmehraufwendungen abrechenbar, richtig?

Vorab vielen Dank!
Beste Grüße
Alex

Fragesteller Fragesteller Gefragt am 09.08.2022
01:43 Uhr
Steuerberater Knut Christiansen Steuerberater Knut Christiansen Beantwortet am 09.08.2022
06:42 Uhr

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Beantwortet am 09.08.2022 06:42 Uhr | Einsatz: € 50,00 | Status: Bewertet | Aufrufe: 661 | Bewertung 5/5

Antwort von Steuerberater Knut Christiansen (Frage zu Einkommensteuererklärung)

Guten Morgen und vielen Dank für die Nutzung von frag-einen.com!

Zu Ihren Fragen möchte ich Ihnen gerne folgende Auskünfte erteilen.

§ 9 EStG sieht grundsätzlich eine Entfernungspauschale für die Fahrten von der Wohnung zur 1. Tätigkeitsstätte zu. Daher können Sie für diese Fahrten die von Ihnen ermittelten Beträge ansetzen ...



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